Vielleicht ist es euch schon aufgefallen: Auf manchen Speick-Produkten ist die INCI-Liste plötzlich länger geworden. Was dahintersteckt? Keine neue Rezeptur, sondern gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung sogenannter Duftstoffallergene. Wir erklären euch, was das konkret bedeutet – und warum mehr Information weniger Risiko heißt.
Neue EU-Verordnung: mehr Transparenz, mehr Details
Duftstoffe hatten in der Kosmetik bisher eine Art Sonderrolle: Anders als viele andere Inhaltsstoffe durften sie unter einem Sammelbegriff deklariert werden, zum Beispiel als „Parfum“ oder „Aroma“.
Damit insbesondere Allergiker ausreichend informiert sind, mussten auch bisher bestimmte Duftstoffe einzeln genannt werden, sobald sie eine bestimmte Konzentration überschreiten. Diese Liste umfasste ursprünglich 26 Stoffe. Und nun?
Mit der Verordnung (EU) 2023/1545 wurde die Liste deutlich erweitert: Zu den bisherigen Duftstoffallergenen kommen 56 weitere hinzu. Insgesamt müssen künftig über 80 Duftstoffe einzeln ausgewiesen werden, wenn sie über bestimmten Schwellenwerten liegen:
0,001 % bei Produkten, die auf der Haut bleiben (Leave-on)
0,01 % bei Produkten, die abgespült werden (Rinse-off)
Die neue Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig von der Herkunft: Egal ob der Duftstoff aus einer Parfümmischung stammt, natürlicher Bestandteil eines ätherischen Öls oder Pflanzenextrakts ist oder nur in Spuren enthalten ist – entscheidend ist allein die Konzentration im Endprodukt.
Warum Naturkosmetik sich abhebt

In der zertifizierten Naturkosmetik werden ausschließlich reine ätherische Öle verwendet. Reine ätherische Öle sind keine einfachen Einzelstoffe, sondern hochkomplexe natürliche Mischungen aus vielen verschiedenen Bestandteilen.
Pflanzen produzieren diese Duftstoffe nicht zufällig. Ätherische Öle erfüllen wichtige Aufgaben: Sie schützen vor Fraßfeinden, wirken gegen Mikroorganismen oder dienen als Lockstoffe für Bestäuber. Gerade deshalb können in reinen ätherischen Ölen auch Stoffe enthalten sein, die als potenziell allergen gelten. Das ist kein Qualitätsmangel, sondern ein natürlicher Teil ihrer Komplexität. Die neuen Deklarationsregeln machen diese Vielfalt nun sichtbarer.
Wichtig ist dabei: Mehr Deklaration bedeutet nicht mehr Risiko und nicht weniger Natürlichkeit.
Die Rezeptur bleibt gleich – die Information wird präziser
Wichtig für euch: Unsere Produkte wurden nicht neu formuliert. Es gibt keine neuen Inhaltsstoffe, keine geänderte Duftkomposition und vor allem kein erhöhtes Allergierisiko. Die detailliertere Kennzeichnung zeigt, wie vielschichtig und faszinierend pflanzliche Duftstoffe tatsächlich sind. Die längeren INCI-Listen entstehen ausschließlich dadurch, dass bestimmte Duftstoffbestandteile nun einzeln sichtbar gemacht werden, die früher unter „Parfum“ zusammengefasst waren.
Für die große Mehrheit der Menschen sind diese Stoffe seit jeher gut verträglich. Die neue Kennzeichnung richtet sich gezielt an Personen, die bereits wissen, dass sie auf ganz bestimmte Duftstoffe reagieren – und diese gezielt meiden müssen.
Die Reihenfolge der Inhaltsstoffe ist übrigens gesetzlich geregelt: Liegt ihr Anteil bei über 1 % werden sie nach Gewicht sortiert ausgewiesen, alles darunter darf ungeordnet folgen. Duftstoffe gelten rechtlich als zusätzliche Information zur Inhaltsstoffliste. Deshalb werden sie erst am Ende der Liste aufgeführt.
Sternchen in der INCI-Liste?
Duftstoffe waren bisher manchmal mit Sternchen versehen. Diese sollten zeigen, dass es sich dabei nicht um isolierte Duftstoffe handelt, sondern um natürliche Bestandteile ätherischer Öle oder Duftkompositionen. Diese Kennzeichnung war eine freiwillige Zusatzinformation – vor allem in der Naturkosmetik, um mehr Transparenz über die Herkunft der Duftstoffe zu schaffen.
Mit den neuen EU-Vorgaben zur Kennzeichnung von Duftstoffallergenen hat sich der Fokus verschoben: Heute zählt für die Deklaration vor allem, welche Konzentration im Produkt enthalten ist.
Ob ein Duftstoff also natürlicher Bestandteil eines ätherischen Öls ist, Teil einer Duftkomposition, oder als Einzelsubstanz eingesetzt wird: Sobald er als allergen eingestuft ist und den Schwellenwert überschreitet, muss er namentlich in der INCI-Liste stehen.
Sternchen werden bei Speick auch weiterhin verwendet – allerdings ausschließlich zur Kennzeichnung der Herkunft pflanzlicher Inhaltsstoffe:
*= aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA)
** = aus kontrolliert biologischer Wildsammlung (kbW)
Für Eilige: Das ist neu
Warum sind die INCI-Listen länger?
Wegen neuer EU-Vorgaben zur Kennzeichnung von Duftstoffallergenen. Statt bisher 24 müssen künftig über 80 Duftstoffe einzeln genannt werden, wenn sie bestimmte Mengen überschreiten.
Sind neue Inhaltsstoffe enthalten?
Nein. Unsere Rezepturen sind unverändert. Es wird lediglich genauer deklariert, was bisher unter „Parfum“ zusammengefasst war.
Gilt die Regelung für alle Produkte?
Ja – für alle Kosmetikprodukte in der EU sowie den angeschlossenen Europäischen Wirtschaftsraum. Weitere Staaten ziehen sehr wahrscheinlich bald nach.
Warum betrifft das Naturkosmetik besonders?
Natürliche ätherische Öle und Pflanzenextrakte bestehen aus vielen Einzelbestandteilen, die nun sichtbarer werden.
Heißt eine längere INCI-Liste mehr Risiko?
Nein. Für die meisten Menschen sind diese Stoffe gut verträglich.
Die Kennzeichnung hilft gezielt Allergiker:innen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Ab wann gilt das?
Die Übergangsfristen laufen bis 31. Juli 2026 (Inverkehrbringen) bzw. 31. Juli 2028 (Abverkauf).
Warum stehen viele Duftstoffe am Ende der Liste?
Die Inhaltsstoffe sind nach enthaltenen Mengen aufgelistet. Je weiter hinten ein Inhaltsstoff steht, desto geringer ist die Menge im Produkt. Da Duftstoffe in niedriger Konzentration eingesetzt werden, werden sie in der INCI Liste immer am Ende aufgeführt.
Alles klar?
Wenn ihr Fragen zur INCI habt oder euch einzelne Inhaltsstoffe im Detail interessieren: Schreibt einfach an das Speick Team! Denn Transparenz gehört für uns zur Pflege dazu – genauso wie Vertrauen.

